Gefährliche Körperverletzung: Gerichts­verhandlung vermeiden

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Beim Vorwurf einer gefährlichen Körperverletzung ist ein Anwalt besonders sinnvoll. Je eindeutiger die Beweislage ist, desto wichtiger wird die Verteidigung.

Eine Anklage bedeutet eine unangenehme Gerichtsverhandlung

Für die gefährliche Körperverletzung sieht das Gesetz Freiheitsstrafe vor (§ 224 StGB). Hat die Staatsanwaltschaft genug Beweise für eine Verurteilung, kommt es zur Anklage und einer Gerichtsverhandlung.

Das Opfer kommt als Zeuge und überdramatisiert die Tat. Vielleicht kommen noch andere Zeugen. Das bedeutet zusätzliche Verfahrenskosten für Sie. Die Polizei schildert, wie schlimm die Tat war. Der Richter hat die Anklage zugelassen und hält Sie für hinreichend verdächtig. Staatsanwaltschaft, Richter und Zeugen stehen alle gegen Sie.

Das Verfahren kann ohne Gerichtsverhandlung enden

Die Lösung: Sie nehmen sich einen Anwalt. Selbst wenn die Beweise erdrückend sind und die Verurteilung nahezu sicher ist, kann der Anwalt Ihnen massiv helfen.

Statt mit Anklage, Gerichtsverhandlung und Urteil kann das Verfahren mit einem Strafbefehl enden. Wichtige Voraussetzung: Sie waren zur Tatzeit mindestens 21 Jahre alt. Ein Strafbefehl bedeutet auch eine Verurteilung (Strafe und Eintrag ins Führungszeugnis), aber ohne eine Gerichtsverhandlung. Eine Freiheitsstrafe ist per Strafbefehl nur möglich, wenn Sie einen Anwalt haben (§ 407 Abs. 2 Satz 2 StPO). Die Strafe darf höchstens ein Jahr betragen und wird zur Bewährung ausgesetzt. Falls die Staatsanwaltschaft mehr als ein Jahr Freiheitsstrafe erreichen will, muss der Staat Ihnen für die Gerichtsverhandlung einen Pflichtverteidiger zur Seite stellen.

Ihr Geld ist gut investiert

Es gibt nichts Sinnloseres, als wegen einer gefährlichen Körperverletzung einen demütigenden Gerichtstermin zu ertragen. Wenn Sie einfach nur die Gerichtsverhandlung vermeiden wollen, ist ein Anwalt eine gute Investition in Ihre Zukunft.

Die Kanzlei Schwert & Schild rechnet nach einer Vergütungsvereinbarung ab. Für die Verteidigung im Ermittlungsverfahren müssen Sie mit Kosten in Höhe von 800 € rechnen. Sie können per Banküberweisung oder über PayPal bezahlen.

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Rechtsanwalt Mario Jagar, Strafverteidiger in München
Mario Jagar Rechtsanwalt

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Ihre Verteidigung in guten Händen

Strafprozess

Hilfe bei Vorladung, Festnahme, Hausdurchsuchung, Gerichtsverfahren und Bewährungswiderruf.

Jugendstrafrecht

Für Jugendliche und Heranwachsende gelten spezielle Vorschriften. Gerade bei jungen Menschen sammeln sich in kurzer Zeit viele Straftaten an.

Allgemeines Strafrecht

Diebstahl, Betrug, Körperverletzung, Raub, Erpressung und natürlich auch Sexualstrafrecht sowie Geldwäsche.

Nebengebiete

Betäubungsmittelstrafrecht, § 34 KCanG, § 52 WaffG, § 40 SprenG und § 148 GewO.

Häufige Fragen

Was kostet die Erstberatung?

Die telefonische Erstberatung ist kostenlos.

Wie schnell bekomme ich einen Termin beim Anwalt?

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