Für Geschädigte von Internetbetrug
Internetbetrug: Geld nach Überweisung zurückholen
Eine Täuschung über die große Liebe, Warenbetrug oder Anlagebetrug: Das Geld ist weg. Die Kanzlei Schwert & Schild folgt dem Geld und setzt die Rückzahlung durch. Mit Zinsen.
Geldüberweisungen hinterlassen Spuren
Der Anwalt analysiert den zugrundeliegenden Betrug. Die meisten Betrüger müssen große Geldsummen aufteilen. Das passiert bei sogenannten Finanzagenten. Dabei stellen Menschen ihre Bankkonten für Geldwäsche zur Verfügung. Das ist strafbar. Je größer der Geldbetrag ist, desto mehr Geldwäscher müssen die Betrüger einbeziehen. Die Kanzlei Schwert & Schild klagt Ihr verlorenes Geld bei diesen Finanzagenten ein. Mit Zinsen.
Ohne Zinsen wird der Vermögensschaden nicht vollständig ersetzt
Finanzagenten sind selten vermögend. Sie zahlen in Raten, oft über viele Jahre. Deshalb muss der Anspruch zivilrechtlich verfolgt werden: Nur so bekommen Geschädigte Zinsen.
Wer die Sache allein der Polizei überlässt, trifft eine wirtschaftlich verheerende Entscheidung. Meistens ist der Geschädigte darauf angewiesen, dass das Geld vom Finanzagenten zurückgeholt wird. Und zwar mit Zinsen. Das ist ein langer Weg. Er ist aber in den meisten Fällen der einzige, auf dem der Schaden tatsächlich ausgeglichen wird.
Ab dem Tag der Überweisung stehen Geschädigten vier Prozent Zinsen im Jahr zu (§ 849 und § 246 BGB sowie BGH, Urteil vom 26.11.2007, II ZR 167/06). Ab Verzug und ab Zustellung der Klage gilt der Verzugszinssatz von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 und § 291 BGB).
10 Jahre: 1. Juli 2015 bis 30. Juni 2025
- Hauptforderung10.000 €
- Inflation1.167 €
- Verzugszinsen2.338 €
5 Jahre: 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2025
- Hauptforderung10.000 €
- Inflation1.233 €
- Verzugszinsen1.316 €
3 Jahre: 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2025
- Hauptforderung10.000 €
- Inflation657 €
- Verzugszinsen1.044 €
In allen drei Zeiträumen decken die Verzugszinsen den Inflationsverlust. Der Überschuss ist der Ausgleich dafür, dass der Geschädigte sein Geld jahrelang nicht nutzen konnte.
So geht es weiter
Sie vereinbaren einen Termin mit der Kanzlei. Dieser Termin kann im Büro stattfinden oder als Videocall/Telefonanruf. Der Sachverhalt wird vom Anwalt aufbereitet und bei der Polizei angezeigt. Über die Akteneinsicht wird die Anschrift des Finanzagenten ermittelt. Kurz darauf wird der Finanzagent von der Kanzlei angeschrieben. Reagiert dieser nicht, wird die Klage erhoben.
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