Strafbefehl erhalten?
Nicht einfach bezahlen
So läuft es ab
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Kostenloses Erstgespräch
Sie buchen online einen Termin. Wir sprechen über Ihren Strafbefehl. Das kostet nichts. Und Sie verpflichten sich zu nichts.
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Einspruch und Akteneinsicht
Ich lege für Sie Einspruch ein. Damit ist die Strafe erst einmal gestoppt. Sie müssen also noch nichts zahlen.
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Ihr Angebot – Sie entscheiden
Sie bekommen von mir ein Angebot für Ihren Fall. Was erreicht werden kann und was es kostet. Dann entscheiden Sie.
Jemand hat Sie angezeigt. Die Polizei hat gegen Sie ermittelt. Danach hat die Staatsanwaltschaft den Fall vor Gericht gebracht. Für den Richter waren die Beweise genug. Er hat Sie im Schnellverfahren ohne Gerichtsverhandlung verurteilt. Das Urteil kam mit der Post: der gelbe Brief vom Amtsgericht. Es ist völlig normal, dass Sie gehofft haben, die Sache löst sich von selbst – aber JETZT ist die letzte Chance.
Meistens können wir die Strafe nur noch kleiner machen. Zum Beispiel: weniger Geld und Zahlung in Raten. Dafür legen wir Einspruch ein. Einspruch heißt: Sie sagen dem Gericht, dass Sie nicht einverstanden sind. Dafür haben Sie nur zwei Wochen Zeit. Die zwei Wochen beginnen an dem Tag, an dem der Brief im Briefkasten lag – nicht erst, wenn Sie ihn öffnen. Rufen Sie an. Wir klären, ob sich das für Sie rechnet.
Eine Warnung noch: Nach einem Einspruch kann das Gericht die Strafe sogar höher machen als im Brief. Legen Sie den Einspruch also nicht ohne Anwalt ein. Jetzt ist die Zeit, einen Strafverteidiger anzurufen.
Sprechen Sie mich an
Sie erreichen mich persönlich. Am Telefon sage ich Ihnen, ob sich der Einspruch in Ihrem Fall rechnet.
Mandantenmeinungen
5,0 / 5,0 — basierend auf 21 Bewertungen bei GoogleiDie dargestellte Bewertung wurde unverändert aus dem Bewertungssystem von Google übernommen. Rezensionen werden von Google nicht überprüft. Google sucht aber gezielt nach gefälschten Inhalten, um sie zu entfernen.
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Lohnt sich das?
Einen Anwalt auf Staatskosten (Pflichtverteidiger) gibt es beim Strafbefehl fast nie. Sie zahlen den Anwalt also selbst. Ich rechne pro Stunde ab. Am teuersten wird es, wenn wir vor Gericht gehen müssen. Was das kostet, sehen Sie unten an drei echten Fällen.
Eine Geldstrafe wird in Tagessätzen gerechnet. Wie teuer ein Tagessatz ist, hängt von Ihrem Einkommen ab. Wer wenig Geld hat, zahlt weniger. Deshalb gilt: Je weniger Sie haben, desto mehr lohnt sich der Einspruch. Eine Garantie auf Erfolg gibt es nicht. Aber ich hole für Ihr Geld heraus, was möglich ist.
Strafbefehl: Tagessatz auf 5 Euro herabgesetzt
Das Gericht wollte zuerst 40 € für jeden Tagessatz. Das war viel zu hoch. Der Mandant hatte nur wenig Geld (Grundsicherung). Wir haben uns nur gegen die Höhe der Strafe gewehrt.
Einspruch: Verfahren gegen Geldauflage eingestellt
Der Vorwurf: Verbreiten pornografischer Inhalte. Wir haben Einspruch eingelegt. Danach hat das Gericht das Verfahren gegen eine Geldauflage beendet (§ 153a Abs. 2 StPO). Er wurde nicht verurteilt. Die Sache steht nicht im Führungszeugnis.
Einspruch: Freispruch vor dem Amtsgericht
Ein Freispruch vor Gericht ist sehr schwer. Er gelingt nur selten. Oft rate ich davon ab. Manchmal steht aber so viel auf dem Spiel, dass der Mandant es trotzdem versuchen will.
Das sind echte Ergebnisse aus der Kanzlei. Jeder Fall ist anders. Ein gleicher Ausgang lässt sich nicht versprechen. Die Anwaltskosten sind gerundete Durchschnittswerte aus ähnlichen Verfahren. Es sind Endpreise: Die Kanzlei erhebt als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer (§ 19 UStG).
Vermeiden Sie diese vier Fehler
Vier Punkte, an denen es in der Praxis am häufigsten schiefgeht.
Ein Strafbefehl ist kein Bußgeldbescheid
Der Strafbefehl ist kein Bußgeldbescheid. Wer einen Strafbefehl bekommt, wurde verurteilt.
Es geht um ernsthafte Folgen: eine Geldstrafe und einen Eintrag im Bundeszentralregister. Manchmal kann das zum dauerhaften Entzug der Fahrerlaubnis führen, wie bei Fahrerflucht oder Konsum von Betäubungsmitteln.
Einspruch muss schriftlich sein
Wenn Sie den Einspruch ohne Anwalt einlegen wollen, muss das schriftlich geschehen. Drucken Sie den Einspruch also auf Papier aus und unterschreiben Sie ihn. Dieses Papier muss innerhalb der Frist beim Gericht ankommen.
Wenn Sie einen Anwalt beauftragen, kann er den Einspruch noch am selben Tag wirksam einlegen.
Ratenzahlung nur nach Einspruch
Auf dem Strafbefehl steht etwas von Ratenzahlung. Fallen Sie nicht auf diesen Trick herein.
Wenn Sie eine Ratenzahlung brauchen, dann legen Sie Einspruch ein und verhandeln Sie die Raten mit dem Gericht. Richter sind unabhängig.
Ohne Einspruch liegen Höhe und Anzahl der Raten in den Händen der Staatsanwaltschaft. Dort haben Sie deutlich schlechtere Verhandlungsmöglichkeiten.
Nicht ohne Akteneinsicht vor Gericht
Wenn Sie vor Gericht gehen, sollten Sie einen Plan haben. Lassen Sie sich wenigstens über einen Anwalt die Strafakte besorgen.
Beim Erlass des Strafbefehls hat der Richter Sie schon einmal verurteilt. Die Meinung des Richters zu ändern, braucht eine gute Vorbereitung.
Bewertungen aus dem Google-Profil
Was Mandanten nach dem Verfahren geschrieben haben.
Super Anwalt! Hat mir und meinem Vater geholfen aus einer, aus meiner Sicht ausweglosen Sache, herauszukommen! Super Rechtswissen und sehr motiviert!!!! Volle Weiterempfehlung und 6 von 5 Sternen!
M. RYBA
Ich bin absolut begeistert von der Arbeit von Herrn Jagar und seiner Kanzlei. Herr Jagar überzeugte durch tiefgehende Fachkenntnis, eine klare, transparente Kommunikation und ein echtes Engagement für mein Anliegen. Ich fühle mich bestens betreut und werde ihn jederzeit weiterempfehlen.
A. Atak
Guter Strafverteidiger.
H. Schorsten
Ich kann den Strafverteidiger Herrn Mario Jagar uneingeschränkt weiterempfehlen. Wer einen engagierten und professionellen Anwalt sucht, ist hier in den besten Händen.
P. Hahn
Die Bewertungen wurden unverändert aus dem Google-Profil der Kanzlei übernommen. Rezensionen werden von Google nicht überprüft. Google sucht aber gezielt nach gefälschten Inhalten, um sie zu entfernen.
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