Schadensersatz nach Unfall
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Ein Unfall bedeutet viel Ärger. Das Auto ist für viele Menschen ein wichtiger Bestandteil des eigenen Vermögens. Wenn es bei einem Autounfall zu einem Schaden kommt, dann ersetzt die Haftpflichtversicherung dem Geschädigten den Schaden. Damit die Geschädigten den vollen Schadensersatz erhalten, muss die Haftpflichtversicherung auch die Kosten für Gutachter und Anwälte erstatten.
Was Ihnen zusteht
Der Unfallgegner muss Sie so stellen, als wäre der Unfall nie passiert (§ 249 BGB). Dazu gehören:
- Reparaturkosten: Die Versicherung zahlt die Reparatur in einer Fachwerkstatt. Sie können auch nach Gutachten abrechnen und auf die Reparatur verzichten. Dann gibt es den Betrag ohne Umsatzsteuer.
- Wiederbeschaffungswert: Lohnt die Reparatur nicht, liegt ein Totalschaden vor. Dann zahlt die Versicherung den Wert eines gleichwertigen Fahrzeugs abzüglich des Restwerts.
- Wertminderung: Auch ein reparierter Unfallwagen ist weniger wert. Diesen Minderwert muss die Versicherung ausgleichen.
- Gutachterkosten: Sie dürfen einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl beauftragen. Die Versicherung bezahlt ihn.
- Mietwagen oder Nutzungsausfall: Für die Dauer der Reparatur steht Ihnen ein Ersatzwagen zu. Verzichten Sie darauf, gibt es eine Entschädigung für jeden Tag ohne Auto.
- Abschleppkosten: Abschleppen und Standgebühren gehören zum Schaden.
- Schmerzensgeld und Verdienstausfall: Bei Verletzungen zahlt die Versicherung ein Schmerzensgeld. Dazu kommen Verdienstausfall und Kosten der Behandlung.
- Auslagenpauschale: Für Telefon, Porto und Wege gibt es eine Pauschale ohne Nachweis.
- Anwaltskosten: Die Versicherung muss auch Ihren Anwalt bezahlen.
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Ihr Unfall in guten Händen
Sachschaden
Reparatur, Totalschaden, Gutachten, Mietwagen und Wertminderung.
Personenschaden
Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Kosten der Behandlung.
Ermittlungen gegen den Unfallgegner
Ermittelt die Polizei gegen den Unfallgegner, kann der Anwalt die Akte einsehen. Sie hilft oft bei der Frage, wer haftet.
Ermittlungen gegen Sie
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