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Schadensersatz nach Internetbetrug

Love-Scam, gefälschte Anlageplattform, Fake-Shop: Jeden Tag kommen neue Systeme zur Abzocke hinzu. Das Geld kann aber gerettet werden. Meistens haben Geschädigte das Geld auf das Konto einer anderen Person überwiesen. Diese Person ist ein Geldwäscher. Er lässt sich auffinden, und das Geld lässt sich von ihm zurückholen. Geschädigte müssen dieses Geld meistens einklagen und sollten das auch tun. Im Zentrum der Verfahren stehen dabei die Zinsen. Nur wer sein Geld samt Zinsen zurückfordert, bekommt den ganzen entstandenen Schaden am eigenen Vermögen ersetzt.

Rechtsanwalt Mario Jagar · Stand September 2026

Wohin das Geld geht: der Finanzagent

Die Täter sitzen im Ausland und bleiben anonym. Für den Zahlungsverkehr brauchen sie Konten, die bei Geschädigten kein Misstrauen wecken. Dafür benutzen sie Finanzagenten.

Ein Finanzagent stellt sein eigenes Konto für fremdes Geld zur Verfügung und leitet es weiter. Angeworben wird er mit einem gefälschten Jobangebot („Zahlungsabwickler im Homeoffice, zehn Prozent Provision“) oder in einer angeblichen Beziehung („Kannst du das Geld für mich weiterleiten?“). Andere lockt das Versprechen, an einer Geldanlage zu verdienen. Das Geld der Geschädigten landet auf diesem Konto. Von dort wird es bar abgehoben, ins Ausland überwiesen oder in Kryptowährung getauscht. Ab diesem Moment ist es für die Behörden praktisch nicht mehr zu verfolgen.

Strafrechtlich handelt es sich um Geldwäsche. Leichtfertig handelt, wer die kriminelle Herkunft des Geldes grob fahrlässig nicht erkennt. Also wer die Anzeichen übersieht, die sich jedem aufdrängen. Dafür droht Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe (§ 261 Abs. 6 StGB). Für Geschädigte zählt aber ein anderer Punkt: Der Finanzagent hat Namen, Anschrift, Konto und meist ein Einkommen in Deutschland. Er ist der Einzige in der Kette, gegen den ein deutsches Gericht ein Urteil sprechen und ein Gerichtsvollzieher vollstrecken kann.

Die Täter

Nicht greifbar

Sie sitzen im Ausland und wechseln Namen, Telefonnummern und Plattformen. Rechtshilfeersuchen dauern Jahre und führen selten zu einem Konto, auf dem noch Geld liegt.

Der Finanzagent

Greifbar

Er hat ein Konto bei einer deutschen Bank, seine Daten stehen in der Ermittlungsakte. Sein Lohn und sein Konto können gepfändet werden. Über ihn führt der Weg zum Geld.

Warum die Strafanzeige allein nicht reicht

Die Anzeige ist richtig und notwendig. Über die Einziehung kann das Strafverfahren sogar Geld zurückbringen. Den Schaden gleicht es aber nicht vollständig aus.

Die Polizei ermittelt den Kontoinhaber über die Empfänger-IBAN, die Staatsanwaltschaft führt das Verfahren gegen den Finanzagenten. Wird er verurteilt, ordnet das Gericht die Einziehung an. Der Finanzagent muss das Geld zurückzahlen. Was die Staatskasse daraufhin beim Finanzagenten beitreibt, wird an die Geschädigten ausgekehrt.

Das ist weniger, als Geschädigte brauchen. Eingezogen wird nur der Nennbetrag, den der Finanzagent erhalten hat. Zinsen kennt die Einziehung nicht. Den Kaufkraftverlust trägt weiter der Geschädigte: Wer sein Geld Jahre später in Raten zurückerhält, hat den Schaden nicht vollständig ersetzt bekommen.

Endet das Verfahren mit einer Einstellung, gibt es keine Einziehung. Der Geschädigte erhält dann über das Strafverfahren nichts.

Wer die Sache allein der Polizei überlässt, trifft deshalb eine wirtschaftlich verheerende Entscheidung. Meistens ist der Geschädigte darauf angewiesen, dass das Geld vom Finanzagenten zurückgeholt wird. Und zwar mit Zinsen. Das geschieht nur auf dem Zivilrechtsweg. Mit einer Klage auf Schadensersatz.

Drei Beispielrechnungen mit den echten Zinssätzen: 2015 bis 2025

Ein Geschädigter verliert 10.000 Euro. Der Finanzagent zahlt in gleichbleibenden Monatsraten, freiwillig oder weil sein Konto gepfändet ist. Jede Rate deckt zuerst die aufgelaufenen Verzugszinsen und erst danach die Hauptforderung (§ 367 Abs. 1 BGB). Drei Zeiträume enden alle am 30. Juni 2025: zehn Jahre ab dem 1. Juli 2015, fünf Jahre ab dem 1. Juli 2020 und drei Jahre ab dem 1. Juli 2022. Die Verzugszinsen sind mit den Basiszinssätzen berechnet, die in diesen Jahren tatsächlich galten (§ 288 Abs. 1 und § 247 BGB). Sie lagen zwischen 4,12 und 8,62 Prozent. Der Balken Inflation zeigt den Betrag, der zusätzlich nötig wäre. Erst damit behält jede Rate die Kaufkraft des Startjahrs.

Verlust von 10.000 Euro, Rückzahlung in Monatsraten bis zum 30. Juni 2025

10 Jahre: 1. Juli 2015 bis 30. Juni 2025

  1. Hauptforderung10.000 €
  2. Inflation1.167 €
  3. Verzugszinsen2.338 €

5 Jahre: 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2025

  1. Hauptforderung10.000 €
  2. Inflation1.233 €
  3. Verzugszinsen1.316 €

3 Jahre: 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2025

  1. Hauptforderung10.000 €
  2. Inflation657 €
  3. Verzugszinsen1.044 €
10.000 Euro in Monatsraten bis zum 30. Juni 2025, tatsächliche Zinssätze und Preise
Zeitraum Monatsrate Inflation Verzugszinsen Überschuss der Zinsen
10 Jahre ab Juli 2015 103 € 1.167 € 2.338 € 1.171 €
5 Jahre ab Juli 2020 189 € 1.233 € 1.316 € 83 €
3 Jahre ab Juli 2022 307 € 657 € 1.044 € 387 €

In allen drei Zeiträumen decken die Verzugszinsen den Inflationsverlust. Der Überschuss ist der Ausgleich dafür, dass der Geschädigte sein Geld jahrelang nicht nutzen konnte. In den Jahren 2021 bis 2023 war die Inflation hoch und der Basiszinssatz noch negativ. Deshalb bleibt im Zeitraum ab 2020 kaum ein Überschuss. Ohne Verzugszinsen trägt der Geschädigte den Inflationsverlust dagegen allein: bei zehn Jahren rund 1.100 Euro. Die Einziehung im Strafverfahren bringt höchstens die 10.000 Euro zurück.

Monatsraten so bemessen, dass die Schuld am 30. Juni 2025 getilgt ist. Verzugszinsen: fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank. Gerechnet monatlich auf den offenen Rest mit den jeweils gültigen Sätzen und ohne Zinseszins. Inflation: Verbraucherpreisindex 2020 = 100, Jahresdurchschnitte 2015 bis 2025 (Statistisches Bundesamt, GENESIS-Online, Tabelle 61111-0001). Der Inflationsverlust ist je Rate nach dem Zahlungsjahr berechnet. Beträge gerundet.

Der Anspruch gegen den Finanzagenten

Wer sein Konto für fremdes Geld hergibt und dabei leichtfertig handelt, haftet den Geschädigten auf Schadensersatz.

Rechtsgrundlage ist § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 261 StGB. Wer gegen ein Gesetz zum Schutz anderer verstößt, muss den Schaden ersetzen. Dass die Vorschrift über die Geldwäsche ein solches Schutzgesetz zugunsten der Geschädigten ist, hat der Bundesgerichtshof entschieden.

BGH

Urteil vom 19.12.2012 · VIII ZR 302/11 · NJW 2013, 1158

Eine Frau hatte ihr Girokonto gegen 400 Euro im Monat einem Unbekannten überlassen. Der wickelte darüber einen fingierten Online-Shop ab. Die Kunden zahlten, die Ware kam nie. Die Kontoinhaberin wurde wegen leichtfertiger Geldwäsche verurteilt. Der Bundesgerichtshof bestätigte, dass sie den Geschädigten des Betrugs den Schaden ersetzen muss: Der Straftatbestand der Geldwäsche ist ein Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB. Das gilt auch zugunsten derjenigen, die durch die Vortat geschädigt wurden.

Leichtfertigkeit liegt nahe, wenn jemand sein Konto gegen Provision für Fremde öffnet. Ebenso, wenn er hohe Beträge ohne erkennbaren Grund empfängt und bar abhebt. Oder wenn er ein Jobangebot ohne jede Arbeitsleistung annimmt und Warnungen seiner Bank übergeht. Wer die Täter wissentlich unterstützt, haftet erst recht. Ob der Finanzagent selbst getäuscht wurde, spielt für die Haftung keine entscheidende Rolle. Wer die Anzeichen ignoriert, handelt leichtfertig.

Ein häufiger Einwand lautet: „Ich habe das Geld doch weitergeleitet, ich habe nichts mehr davon.“ Er hilft nicht. Geschuldet ist der Ersatz des Schadens. Nicht die Herausgabe dessen, was noch vorhanden ist. Der Finanzagent haftet mit seinem gesamten Vermögen und seinem künftigen Einkommen.

Warum Zinsen über den Erfolg entscheiden

Finanzagenten sind selten vermögend. Sie zahlen in Raten, oft über viele Jahre. Ohne Zinsen wird der Vermögensschaden nicht vollständig ersetzt: Während die Raten laufen, verliert das Geld an Kaufkraft.

Drei Zinsansprüche

Ab dem Tag des Verlusts. Wer durch eine unerlaubte Handlung Geld verliert, kann Zinsen ab dem Tag des Verlusts verlangen (§ 849 BGB). Das gilt auch für Geld, das der Geschädigte aufgrund einer Täuschung selbst überwiesen hat (BGH, Urteil vom 26.11.2007, II ZR 167/06, NJW 2008, 1084). Der Zinssatz beträgt vier Prozent im Jahr (§ 246 BGB).

Ab Verzug. Sobald der Finanzagent zur Zahlung aufgefordert wurde und nicht zahlt, schuldet er Verzugszinsen von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB).

Ab Klage. Von der Zustellung der Klage an fallen Prozesszinsen in derselben Höhe an, auch ohne Verzug (§ 291 BGB).

So arbeitet die Kanzlei

  1. Erstes Gespräch

    Sie schildern, was passiert ist. Wie der Kontakt zustande kam, wohin Sie überwiesen haben und welche Belege Sie noch haben. Die Kanzlei sagt Ihnen offen, ob und wie sich der Weg lohnt.

  2. Strafanzeige und Akteneinsicht

    Falls noch nicht geschehen, wird Anzeige erstattet. Der Anwalt nimmt für Sie Einsicht in die Ermittlungsakte (§ 406e Abs. 1 StPO). Aus der Akte ergeben sich Name und Anschrift des Kontoinhabers, die Auskünfte der Bank und oft weitere Geschädigte.

  3. Zahlungsaufforderung

    Der Finanzagent wird zur Rückzahlung aufgefordert und in Verzug gesetzt. Ab jetzt laufen die Verzugszinsen. Bietet er Raten an, wird die Vereinbarung vollstreckbar gefasst. Bleibt eine Rate aus, kann sofort vollstreckt werden.

  4. Klage

    Zahlt der Finanzagent nicht, erhebt die Kanzlei Klage auf Schadensersatz in Höhe des überwiesenen Betrags. Dazu kommen Zinsen ab dem Tag der Überweisung. Die Beweise liegen in der Regel in der Ermittlungsakte.

  5. Urteil und Vollstreckung

    Mit dem Urteil beginnt die Vollstreckung: Pfändung, Vermögensauskunft, Raten. Läuft daneben die Einziehung im Strafverfahren, meldet die Kanzlei Ihren Anspruch bei der Vollstreckungsbehörde an. So wird auch das eingezogene Geld an Sie ausgekehrt. Die Kanzlei überwacht die Zahlungen über die gesamte Laufzeit und greift ein, sobald eine Rate ausbleibt. Das Urteil gilt 30 Jahre.

Was Geschädigte sofort tun sollten

Häufige Fragen zu Internetbetrug und Rückforderung

Was ist ein Finanzagent?

Ein Finanzagent ist eine Person, die ihr eigenes Bankkonto für fremdes Geld zur Verfügung stellt und das Geld weiterleitet. Meist bekommt er dafür eine Provision. Betrüger im Ausland brauchen solche Konten, weil Überweisungen auf ein deutsches Konto bei Geschädigten kein Misstrauen wecken. Angeworben werden Finanzagenten über gefälschte Jobangebote, über Anlagemodelle oder in einer angeblichen Beziehung. Strafrechtlich handelt es sich in der Regel um Geldwäsche (§ 261 StGB). Für Geschädigte ist der Finanzagent der einzige Beteiligte mit Namen, Anschrift und Konto in Deutschland.

Bekomme ich mein Geld von der Polizei zurück?

Zum Teil, manchmal. Wird der Finanzagent verurteilt, ordnet das Gericht die Einziehung des Erlangten oder eines Geldbetrags in gleicher Höhe an (§ 73 Abs. 1 und § 73c StGB). Was die Staatskasse bei ihm beitreibt, wird an die Geschädigten ausgekehrt. Dafür müssen sie ihren Anspruch binnen sechs Monaten nach der Mitteilung über die Rechtskraft anmelden (§ 459h und § 459k StPO). Das betrifft nur den Nennbetrag: Zinsen gibt es nicht und der Kaufkraftverlust bleibt. Bei einer Einstellung des Verfahrens gibt es gar nichts. Wer seinen Schaden vollständig ersetzt haben will, muss den Anspruch selbst gegen den Finanzagenten durchsetzen. Mit einer Klage auf Schadensersatz samt Zinsen.

Wie erfahre ich, wer das Geld bekommen hat?

Aus der Ermittlungsakte. Ein Rechtsanwalt kann für den Geschädigten Einsicht in die Akten nehmen (§ 406e Abs. 1 StPO). Dort stehen Name und Anschrift des Kontoinhabers und die Auskünfte der Bank.

Haftet der Finanzagent, obwohl er selbst getäuscht wurde?

Ja, wenn er leichtfertig gehandelt hat. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Vorschrift über die Geldwäsche ein Schutzgesetz zugunsten der Geschädigten ist. Wer sein Konto für fremdes Geld hergibt und die Herkunft des Geldes leichtfertig übersieht, muss den Geschädigten den Schaden ersetzen (BGH, Urteil vom 19.12.2012, VIII ZR 302/11). Dass der Finanzagent selbst einem Jobangebot oder einer Liebesgeschichte aufgesessen ist, entlastet ihn nicht. Der Einwand hilft ihm ebenfalls nicht, dass er das Geld längst weitergeleitet hat. Geschuldet ist der Ersatz des Schadens. Nicht die Herausgabe dessen, was noch vorhanden ist.

Welche Zinsen bekomme ich?

Ab dem Tag der Überweisung stehen Geschädigten Zinsen in Höhe von vier Prozent im Jahr zu (§ 849 und § 246 BGB). Sobald der Finanzagent in Verzug ist oder die Klage zugestellt wurde, gilt der höhere Verzugszinssatz von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 und § 291 BGB). Den Basiszinssatz legt die Deutsche Bundesbank zum 1. Januar und zum 1. Juli fest (§ 247 BGB). Seit dem 1. Juli 2026 beträgt er 1,52 Prozent. Der Verzugszinssatz liegt damit bei 6,52 Prozent. Die Zinsen laufen, bis die letzte Rate bezahlt ist.

Wie lange dauert es bis zur Rückzahlung?

Lange. Bis zur Akteneinsicht vergehen oft Monate, bis zum Urteil weitere Monate. Danach zahlen Finanzagenten meist in Raten, nicht selten über Jahre. Genau deshalb sind die Zinsen so wichtig: Sie gleichen aus, dass das Geld erst spät zurückkommt. Ein rechtskräftiges Urteil kann 30 Jahre lang vollstreckt werden (§ 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB).

Was ist, wenn der Finanzagent kein Geld hat?

Dann wird in Raten gezahlt oder gepfändet, etwa Lohn und Konto. Ein Urteil gilt 30 Jahre. In dieser Zeit ändern sich Lebensumstände: neue Arbeit, Erbschaft, Vermögen. Der Titel wartet darauf. Ohne Urteil verjährt der Anspruch dagegen schon nach drei Jahren. Der Finanzagent hat dann keinen Grund mehr zu zahlen.

Verjährt mein Anspruch?

Ja. Schadensersatzansprüche verjähren in drei Jahren (§ 195 BGB). Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Geschädigte den Schaden und die Person des Schuldners kennt oder ohne grobe Fahrlässigkeit kennen müsste (§ 199 Abs. 1 BGB). Wer den Finanzagenten erst durch die Akteneinsicht erfährt, gewinnt Zeit. Er sollte sie aber nicht verstreichen lassen. Spätestens zehn Jahre nach der Entstehung des Anspruchs ist Schluss, unabhängig von jeder Kenntnis (§ 199 Abs. 3 BGB). Ein rechtskräftiges Urteil verlängert die Frist auf 30 Jahre.

Was kostet die Rückforderung, und lohnt sie sich?

Das erste Gespräch ist kostenlos. Danach richten sich die Kosten nach dem Streitwert, also nach dem verlorenen Betrag. Sie werden vorab offen besprochen. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Schadensersatzklagen aus unerlaubter Handlung häufig. Ob sich der Weg lohnt, hängt von drei Dingen ab: vom Betrag, von der Beweislage und von der Leistungsfähigkeit des Finanzagenten. Verliert er den Prozess, muss er auch die Kosten tragen. Ob sie bei ihm beizutreiben sind, ist eine Frage seiner Verhältnisse. Diese Abwägung gehört in das erste Gespräch.

Was ist ein Recovery-Scam?

Die zweite Stufe desselben Betrugs. Nach dem Verlust melden sich angebliche Anwälte, Ermittler oder Rückholfirmen. Sie wollen das Geld gegen Vorkasse zurückholen. Oft wissen sie Dinge über den ersten Betrug, die nur die Täter kennen können. Zahlen Sie nichts in Kryptowährung oder mit Gutscheinkarten, und überweisen Sie keine Gebühren für die angebliche Freigabe Ihres Geldes. Ob ein Rechtsanwalt tatsächlich zugelassen ist, lässt sich im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer nachprüfen.

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